Einführung

„Es gibt drei tägliche Pflichtgebete ... Der Gläubige hat die Freiheit, eines von diesen drei Gebeten zu wählen, aber die Pflicht, eines davon zu sprechen. Die besonderen Anweisungen bei den Gebeten sind zu beachten“.

—aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis, veröffentlicht in Bahá’í-News, September 1951 p.1

„Morgen, Mittag und Abend im Zusammenhang mit den Pflichtgebeten bedeuten die Zeit zwischen Sonnenaufgang und Mittag, zwischen Mittag und Sonnenuntergang und zwischen Sonnenuntergang und zwei Stunden danach“.

—Synopsis and Codification of the Laws and Ordinances of the Kitáb-i-Aqdas, p.36

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